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   BAG, 08.06.1977 - 5 AZR 97/76   

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BAG, 08.06.1977 - 5 AZR 97/76 (https://dejure.org/1977,1139)
BAG, Entscheidung vom 08.06.1977 - 5 AZR 97/76 (https://dejure.org/1977,1139)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 (https://dejure.org/1977,1139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnzuschläge für Mehrarbeit - Sonntags- und Feiertagsarbeit - Berechnung des Urlaubsentgelts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1977, 1605
  • DB 1977, 2285
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 09.12.1965 - 5 AZR 175/65

    Urlaubsentgeltberechnung

    Auszug aus BAG, 08.06.1977 - 5 AZR 97/76
    Nach § 11 Abs. 1 BUrlG 74 sind alle im Berechnungszeiträum über den Grundlohn hinaus gewährten Lohnzuschläge - soweit sie überhaupt unter den Begriff des Arbeitsverdienstes i. S. des § 11 Abs. 1 BUrlG fallen - in die Berechnungsgrundlage des Urlaubsentgelts aufzunehmen, unabhängig davon, ob sie regelmäßig angefallen sind oder nicht (BAG 18, 12 [17 ff.] = AP Ir. 2 zu § 11 BUrlG [zu 2 c der Gründe]); Zuschläge für Mehr-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten könnten danach - anders als bei der von der Beklagten vertretenen Auslegung - nicht unberücksichtigt bleiben.
  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Anders als für die kraft Gesetzes ausgeschlossenen zusätzlichen Vergütung für Überstunden sind Vergütungen wegen der ungünstigen Lage der Arbeitszeit aber zu berücksichtigen (so schon für Nachtarbeit: BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 404/87 - aaO; für Sonn- und Feiertagsarbeit: BAG 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP BUrlG § 11 Nr. 13 = EzA BUrlG § 11 Nr. 14).
  • BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 238/82

    Urlaubsentgelt bei aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen

    Zwar ist davon auszugehen, daß Tarifverträge im Zweifel an den Grundsätzen des allgemeinen Urlaubsrechts festhalten und diese nicht zu Lasten der Arbeitnehmer abändern wollen (BAG 22, 436, 438 = AP Nr. 11 zu § 13 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 -, AP Nr. 13 zu § 11 BUrlG).
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 564/91

    Einbeziehung von Prämien in die Berechnung des Urlaubsentgelts von

    Dazu gehören auch schwankende Verdienstbestandteile wie etwa Akkordlohn, Provisionen oder andere Formen des Leistungslohnes und Überstundenvergütungen unabhängig davon, ob sie regelmäßig anfallen oder nicht (BAG Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 -, vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - und vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP Nr. 2, 10, 13 zu § 11 BUrlG).
  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Bei verbleibenden Zweifeln muß schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen an der gesetzlichen Regelung festgehalten werden (so Senatsurteil vom 10. August 1967 - 5 AZR 81/67 - AP Nr. 9 zu § 13 BUrlG; vgl. ferner Senatsurteil vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP Nr. 13 zu § 11 BUrlG sowie Senatsurteil vom 21. April 1966 - 5 AZR 510/65 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG, zu 1 der Gründe).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2023 - L 2 BA 55/22

    Beitragspriviligierung; Lohnfortzahlung; Nachtarbeit; SFN-Arbeit

    Dazu gehören auch schwankende Verdienstbestandteile wie etwa Akkordlohn, Provisionen oder andere Formen des Leistungslohnes unabhängig davon, ob sie regelmäßig anfallen oder nicht (BAG, Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 -, vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - und vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP Nr. 2, 10, 13 zu § 11 BUrlG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 26/22

    Entstehungsprinzip; Lebensstandardprinzip; Referenzzeitraum; Schätzung;

    Dazu gehören auch schwankende Verdienstbestandteile wie etwa Akkordlohn, Provisionen oder andere Formen des Leistungslohnes unabhängig davon, ob sie regelmäßig anfallen oder nicht (BAG, Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 -, vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - und vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP Nr. 2, 10, 13 zu § 11 BUrlG).
  • BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 543/94

    Urlaubsentgeltberechnung bei Betriebsratsmitgliedern

    Das gilt unabhängig davon, ob sie regelmäßig anfällt oder nicht (BAG Urteil vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP Nr. 13 zu § 11 BUrlG, ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Anders als für die kraft Gesetzes ausgeschlossenen zusätzlichen Vergütung für Überstunden sind Vergütungen wegen der ungünstigen Lage der Arbeitszeit aber zu berücksichtigen (so schon für Nachtarbeit: BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 404/87 - aaO; für Sonn- und Feiertagsarbeit: BAG 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP BUrlG § 11 Nr. 13 = EzA BUrlG § 11 Nr. 14).
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 4/92

    Urlaubsentgelt: Fußball-Lizenzspieler - Berechnung - Verwirkung

    Dazu gehören auch schwankende Verdienstbestandteile wie etwa Akkordlohn, Provisionen oder andere Formen des Leistungslohnes und Überstundenvergütungen unabhängig davon, ob sie regelmäßig anfallen oder nicht (BAG Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 -, vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - und vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP Nr. 2, 10, 13 zu § 11 BUrlG).
  • BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 522/88

    Begründung eines Anspruchs aus dem Haushaltsgesetz - Anspruch auf Handeln der

    Bei verbleibenden Zweifeln muß schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen an der gesetzlichen Regelung festgehalten werden (so Senatsurteil vom 10. August 1967 - 5 AZR 81/67 - AP Nr. 9 zu § 13 BUrlG; vgl. ferner Senatsurteil vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP Nr. 13 zu § 11 BUrlG sowie Senatsurteil vom 21. April 1966 - 5 AZR 510/65 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 311/88

    Streitigkeit über die Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin - Umfang des

  • BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 11/89
  • BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 112/84

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit

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